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Das englische Rechnungswesen
Das deutsche Rechnungswesen der
Limited
Die Limited unterliegt als englische
Kapitalgesellschaft mit ihrem
Rechnungswesen dem englischen
Recht:
Buchführung
Die englische Buchführungspflicht
betrifft alle Geschäftsvorfälle weltweit. Also
müssen auch die Geschäftsvorfälle der Limited in
Deutschland erfasst werden. Ein Geschäftsvorfall
ist jede Veränderung des Vermögens bzw. der
Schulden. Ziel der Buchführung ist es (wie in
Deutschland), den Überblick über Vermögen und
Schulden und damit insbesondere den
Gläubigerschutz sicher zu stellen.
Die Buchhaltung der Limited sind
für 3 Jahre beim am Sitz der Limited
aufzubewahren. Dabei besteht die Möglichkeit, die
Bücher auch im Ausland zu führen. Es besteht
jedoch die Pflicht, die in Deutschland erstellte
Buchhaltung halbjährlich am Firmensitz zu
hinterlegen
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Limited Rechnungswesen
Für den gesetzlichen Vertreter einer Limited
besteht - wie bei der GmbH - die
Verpflichtung, für jedes Geschäftsjahr einen
Jahresabschluss und ggf. einen
Lagebericht zu erstellen. Bei der
Limited ist zusätzlich eine
Kapitalflussrechnung
zu erstellen.
Der Jahresabschluss der Limited besteht (wie in
Deutschland) aus einer Bilanz, der Gewinn-
und Verlustrechnung (GuV) und einem Anhang.
Das zugrunde liegende Geschäftsjahr umfasst (wie
in Detuschland) einen Zeitraum von grundsätzlich
12 Monaten. Das Geschäftsjahr der Limited bestimmt
sich (im Gegensatz zur GmbH) nicht aus dem
Gesellschaftsvertrag, sondern beginnt mit der
Gründung. Der Jahresabschluss der Limited muss,
wenn er nicht in englischer Sprache aufgestellt
wurde, beim Companies House in beglaubigte
Übersetzung eingereicht werden.
Bei der Jahresabschlusserstellung existieren für
kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (wie
in Deutschland)
Erleichterungen. Die
Jahresabschlüsse dürfen in vereinfachter und
verkürzter Form erstellt werden. Allerdings muss
die Limited auch als kleine Kapitalgesellschaft
(anders als in Deutschland) immer einen
Lagebericht
erstellen.
Zielsetzung des Jahresabschlusses
im englischen Recht ist die Wiedergabe eines
wahren und angemessenen Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true
and fair view). Dieser Leitsatz gilt allumfassend
und übergreifend (overriding principle). Die
Einhaltung des true and fair view wird durch
sogenannte Rechnungslegungsstandards mit den
wichtigsten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze
gewährleistet. Führen die
Rechnungslegungsvorschriften nicht zur Vermittlung
eines wahren angemessenen Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage, so ist unter Erläuterung
im Anhang davon abzuweichen.
Obwohl im englischen Abschluss auch das
Vorsichtsprinzip
gilt, dürfen Gewinne früher als in Deutschland
ausgewiesen werden, wie z.B. der Ausweis nicht
realisierter und hinreichend sicherer Gewinne aus
langfristigen Fertigung (percentage of completion
method). Die Rechnungslegungsstandards führen
außerdem auch zu einer zeit- und
marktnahen Bewertung, wie z.B. die
Neubewertung abschreibungsfähiger
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens zu
Wiederbeschaffungskosten (current costs). Die
daraus resultierenden Buchgewinne sind jedoch in
eine Neubewertungsrücklage einzustellen und dürfen
nicht an die Gesellschafter ausgekehrt werden.
Der Vermögensausweis in der
Bilanz der Limited ist daher grundsätzlich höher,
da
keine stillen Reserven gebildet
werden. Außerdem fehlt es im englischen
Steuerrecht am
Maßgeblichkeitsprinzip, d.h. die
handelsrechtlichen Wertansätze beeinflussen nicht
das steuerliche Ergebnis. Auch deswegen wird das
Jahresergebnis nicht aus steuerlichen Überlegungen
durch die Bildung von stillen Reserven
beeinflusst.
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Limited Rechnungswesen
Prüfung
Die Limited ist generell
prüfungspflichtig. Die
Gesellschafter müssen in der
Gesellschafterversammlung den Abschlussprüfer
bestellen. Als
Abschlussprüfer
kommen sowohl natürliche Personen als auch
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Bettracht,
die Mitglied in einem durch die britische
Staatsaufsicht anerkannten
Wirtschaftsprüferverbandes sowie der Besitz einer
Prüfungslizenz sind.
Bei der Limited sind (wie in Deutschland) der
Jahresabschluss, Lagebericht als auch die
Buchführung zu prüfen. Basierend auf den
Prüfungshandlungen und deren Ergebnissen hat der
Prüfer in seinem Prüfungsbericht zu bestätigen, ob
die Erstellung des Abschlusses gesetzes- und
satzungskonform erfolgt ist oder die Bestätigung
entsprechend einzuschränken oder sogar zu
versagen. Insbesondere muss der Prüfer bestätigen,
dass der Abschluss dem true and fair view
entspricht.
Eine Ausnahme von der
Prüfungspflicht existiert (wie in Deutschland) für
kleine Kapitalgesellschaften. Hierfür müssen die
Geschäftsführer der Limited (anders als in
Deutschland) in einem Vermerk zur Bilanz das
Vorliegen der Prüfungsbefreiung für das
betreffende Geschäftsjahr bestätigen. Weiterhin
ist zu vermerken, dass nicht eine (freiwillige)
Prüfung von den Gesellschaftern gefordert wurde
und die Geschäftsführung eine ordnungsgemäße
Buchführung und Jahresabschluss erstellt hat.
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Limited Rechnungswesen
Offenlegung
Da es in Großbritannien für die Limited kein
Mindestkapital gibt, wird das durch umfangreiche
Publizitätspflichten ersetzt. So sind die
gesetzlichen Vertreter der Limited verpflichtet,
den Anteilseignern den Jahresabschluss mit
Lagebericht sowie Prüfungsbericht 3 Wochen vor der
Gesellschafterversammlung zu übersenden. Daneben
besteht die Möglichkeit, die Jahresabschlüsse ins
Internet
einzustellen und somit den Anteilseigner
zugänglich zu machen. Nach Vorlage und
Feststellung der Abschlüsse durch die
Gesellschafterversammlung muss der Jahresabschluss
beim Handelsregister eingereicht und
veröffentlicht werden. Die Frist für die
Veröffentlichung des Jahresabschlusses beträgt 10
Monate und verlängert sich bei einer Limited, die
hauptsächlich im Ausland tätig ist, auf 13 Monate
(In Deutschland muss der Jahresabschluss
spätestens innerhalb von 12 Monaten veröffentlicht
werden.).
Zusätzlich muss ein
jährlicher Bericht (annual return)
beim englischen Handelsregister über wichtige
Unternehmensdaten eingereicht werden, wie z.B. die
Adresse der Limited, der Name, Adresse und
Geburtstag der Geschäftsführer und ob es
Änderungen bei den Anteilseignern gibt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen der Limited
werden beim Companies House auf Vollständigkeit
und fristgemäße Abgabe durch den Registrator
von Amts wegen geprüft und anschließend
auf der Homepage des Companies House
veröffentlicht. Bei Verstößen
gegen die Offenlegungspflichten des
Jahresabschlusses der Limited, kann es
drastische
Strafen
geben, wie z.B. Geldstrafen, die Disqualifizierung
der Geschäftsführer oder auch die Löschung der
Limited.
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Limited Rechnungswesen
Die handelsrechtliche Rechnungslegungspflicht
ergibt sich aus dem
Handelsgesetzbuch
(HGB). Hier sind auch die
Rechnungslegungsvorschriften festgelegt. Da die
Rechnungslegungsvorschriften als Öffentliches
Recht zu qualifizieren sind, gelten sie auch für
die
Zweigniederlassung einer Limited.
Zur Buchführung nach Handelsrecht ist der
Kaufmann
gemäß §§ 1 ff. HGB verpflichtet. Die Limited ist,
sofern sie ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 (2) HGB
betreibt, Kaufmann gemäß § 1 (1) HGB und damit
buchführungspflichtig. Darüber hinaus ist die
Eigenschaft als Kaufmann bereits mit
Eintragung in das Handelsregister als
Zweigniederlassung i. S. d. § 5 HGB erfüllt, denn
nur Kaufleute bzw. deren Zweigniederlassungen
stehen im Handelsregister. Die Limited ist
außerdem eine
Handelsgesellschaft
(vergleichbar mit einer GmbH) und erfüllt somit
gemäß § 6 (1) HGB die Kaufmannseigenschaft.
Folglich ist die Zweigniederlassung der Limited
immer als Kaufmann nach deutschem Recht
buchführungs- und bilanzierungspflichtig
und unterliegt somit auch der deutschen
Prüfungspflicht
gemäß §§ 316 ff. HGB. Die Zweigniederlassungen der
Limited ist außerdem gemäß § 325 a HGB
offenlegungspflichtig.
Hinweis: Aus der handelsrechtlichen
Buchführungspflicht leitet sich auch die
Buchführungspflicht für das Steuerrecht
ab.
Steuerberatung für Ihre Limited: Steuerberater Michael Schröder
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