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Limited - Recht,
Rechnungswesen und Steuer

Limited in Deutschland - Gründung, Recht und Steuer
Hier erhalten Sie als
Entscheidungshilfe unabhängige und fundierte Informationen zur
Gründung, Recht und Steuer einer Limited in
Deutschland:
Die Entscheidungskriterien Limited oder (Mini) GmbH (UG)?
Die Limited als Rechtsform in Deutschland
Limited oder (Mini) GmbH bzw. UG?
Die Wahl der Rechtsform ist eine
wichtige Entscheidung für Existenzgründer. Entscheidungskriterien sind dabei insbesondere
Haftungsrecht, Rechnungswesen sowie
Steuern.
Auf Grund der
Haftungsbeschränkung ist die Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH) eine beliebte Rechtsform in Deutschland. Allerdings war für viele
Existenzgründer das erforderliche Stammkapital i. H. v. 25.000 Euro ein Hindernis. Wobei es schon möglich war, nur die
Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro, einzuzahlen. Inzwischen hat der Gesetzgeber das Hindernis der
Mindesteinlage durch die
Einführung der Unternehmergesellschaft (UG oder auch Mini-GmbH) beseitigt, in dem er das Mindestkapital auf einen
Euro herabgesetzt hat. Ob das sinnvoll war, wird sich in der Praxis beweisen müssen. Bitte beachten Sie: Das Insolvenzrisiko ist
durch das niedrige Eigenkapital nicht zu unterschätzen. Ursprünglich wollte der Gesetzgeber das Mindestkapital von 25.000 Euro
sogar noch herauf setzen, weil die meisten Existenzgründungen am mangelndem Eigenkapital scheitern. Dann bekam die GmbH Konkurrenz
von der Limited (Ltd.) und der Gesetzgeber musste sich beugen. Hier muss klar betont werden, dass die Haftungsbeschränkung nicht
dafür da ist, um Gläubiger zu schädigen. Die Rechtsordnung sieht sowohl bei der Limited als auch bei der (Mini) GmbH (UG)
eine persönliche Haftung der Geschäftsführer bei Insolvenzverschleppung vor.
Die Rechtsformwahl war lange Zeit auf die vom deutschen Gesellschaftsrecht vorgesehenen Rechtsformen begrenzt. Durch die Rechtsprechung
des EuGH wurde die private company limited by shares (Limited oder
auch kurz Ltd.) als Rechtsform in Deutschland
anerkannt. Die Limited ist eine
haftungsbeschränkte Gesellschaft englischen Rechts ohne Mindestkapitalerfordernis deren Gründung schneller und
preisgünstiger als bei der GmbH von statten geht. Gegenüber der UG sind diese Vorteile allerdings nicht mehr relevant.
In Anbetracht das diese Vorteile der Limited nicht mehr relevant sind, rücken andere Entscheidungskriterien in den Vordergrund,
nämlich die des Rechnungswesens und der Steuer. Diesen Kriterien kommt eine erhebliche Bedeutung zu, da sie zu
wiederkehrenden Kosten bei der Limited führen.
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