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Limited in Deutschland - Gründung, Recht und Steuer

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Limited oder (Mini) GmbH bzw. UG? Hier erhalten Sie als Entscheidungshilfe unabhängige und fundierte Informationen zur Gründung, Recht und Steuer einer Limited in Deutschland.

Die Limited in Deutschland

Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung für Existenzgründer. Entscheidungskriterien sind dabei insbesondere Haftungsrecht, Rechnungswesen sowie Steuern.

Auf Grund der Haftungsbeschränkung ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine beliebte Rechtsform in Deutschland. Allerdings war für viele Existenzgründer das erforderliche Stammkapital i. H. v. 25.000 Euro ein Hindernis. Wobei es schon möglich war, nur die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro, einzuzahlen. Inzwischen hat der Gesetzgeber das Hindernis der Mindesteinlage durch die Einführung der Unternehmergesellschaft (UG oder auch Mini-GmbH) beseitigt, in dem er das Mindestkapital auf einen Euro herabgesetzt hat. Ob das sinnvoll war, wird sich in der Praxis beweisen müssen. Bitte beachten Sie: Das Insolvenzrisiko ist durch das niedrige Eigenkapital nicht zu unterschätzen. Ursprünglich wollte der Gesetzgeber das Mindestkapital von 25.000 Euro sogar noch herauf setzen, weil die meisten Existenzgründungen am mangelndem Eigenkapital scheitern. Dann bekam die GmbH Konkurrenz von der Limited (Ltd.) und der Gesetzgeber musste sich beugen. Hier muss klar betont werden, dass die Haftungsbeschränkung nicht dafür da ist, um Gläubiger zu schädigen. Die Rechtsordnung sieht sowohl bei der Limited als auch bei der (Mini) GmbH (UG) eine persönliche Haftung der Geschäftsführer bei Insolvenzverschleppung vor.

Die Rechtsformwahl war lange Zeit auf die vom deutschen Gesellschaftsrecht vorgesehenen Rechtsformen begrenzt. Durch die Rechtsprechung des EuGH wurde die private company limited by shares (Limited oder auch kurz Ltd.) als Rechtsform in Deutschland anerkannt. Die Limited ist eine haftungsbeschränkte Gesellschaft englischen Rechts ohne Mindestkapitalerfordernis deren Gründung schneller und preisgünstiger als bei der GmbH von statten geht. Gegenüber der UG sind diese Vorteile allerdings nicht mehr relevant.

In Anbetracht das diese Vorteile nicht mehr relevant sind, rücken andere Entscheidungskriterien in den Vordergrund, nämlich die des Rechnungswesens und der Steuer. Diesen Kriterien kommt eine erhebliche Bedeutung zu, da sie zu wiederkehrenden Kosten führen.

Die Entscheidungskriterien Limited oder (Mini) GmbH (UG)? 

Recht der Limited

Rechnungswesen der Limited in Großbritannien und Deutschland

Steuerrecht: Die Steuerpflicht der Limited in Großbritannien und Deutschland

Zusammenfassung: Limited oder (Mini) GmbH (UG)?

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